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Information des Fachdienstes Bauordnung zu möglichen Brandgefahren in Hochäusern

Bei dem verheerenden Brand des Londoner Grenfell Towers konnte in Videoaufnahmen erkannt werden, wie die Außenfassade sehr stark abbrannte. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist dies auf brennbare Baumaterialien zurückzuführen, die zur Fassadendämmung verwendet wurden. Aus den Fenstern herausschlagende Flammen konnten den Dämmstoff der Fassade entzünden und verflüssigen, so dass eine schnelle und unkontrollierte Ausbreitung des Feuers gefördert wurde. In dem Wohnhochhaus gab es zudem nur einen Treppenraum und keinen Feuerwehraufzug. Zudem waren viele weitere Brandschutzmängel bekannt wie die mangelnde Wartung der Brandschutzeinrichtungen oder das Verstellen der Flucht- und Rettungswege.

Bei Hochhäusern in Deutschland ist ein Brand in diesem Ausmaß nicht zu erwarten.

Für Neubauten sind die Sicherheitsanforderungen in Deutschland sehr hoch und gelten als die schärfsten in Europa. Neben einem Verwendungsverbot für brennbare Baustoffe an Fassaden – eine Außendämmung aus Polystyrolschaum an Hochhäusern ist in Deutschland nicht erlaubt - muss beispielsweise auch ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein, damit die Möglichkeit einer Personenrettung auch bei Ausfall des ersten Rettungsweges besteht. Anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Überdruckanlagen in Sicherheitstreppenhäusern, Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen unterstützen die konstruktiven Brandschutz-maßnahmen. Diese unterliegen neben den vorgeschriebenen Wartungsintervallen auch der unabhängigen Prüfung durch Sachverständige, so dass hier eine sehr hohe Zuverlässigkeit erreicht wird. Auch die Feuerwehr überprüft im Rahmen von Gefahrenverhütungsschauen regelmäßig die jeweiligen Gebäude auf funktionierenden Brandschutz.

Zustand der Hochhäuser im Stadtgebiet

Die Hochhäuser im Stadtgebiet von Jena stammen zum größten Teil aus DDR-Zeiten. Damals galten zwar andere Baubestimmungen, durch Sanierung und Ertüchtigung konnte aber in den vergangenen Jahren in enger Zusammenarbeit der Eigentümer mit Feuerwehr und Bauordnung ein Sicherheitsniveau erreicht werden, welches mit dem von Neubauten nach der aktuellen Hochhausrichtlinie vergleichbar ist. Bei einem eventuellen Einsatz verfügt die Feuerwehr heute für jedes Hochhaus in Jena über einen vorbereiteten Plan zur Brandbekämpfung und für die erforderlichen Rettungsmaßnahmen.

Mangelndes Bewusstsein einiger Bürger Jenas für den Brandschutz

Der Fachdienst Feuerwehr überprüft diese Gebäude in regelmäßigem Turnus. Hierbei wird immer wieder festgestellt, dass sich im Nutzerverhalten oft mangelndes Bewusstsein für den Brandschutz widerspiegelt:

Für die sichere Benutzbarkeit von Treppenräumen - und das gilt nicht nur für Hochhäuser – dürfen dort keine Gegenstände abgestellt oder gelagert werden!

So werden bei Begehungen regelmäßig Schuhregale oder sonstige Möbel vorgefunden. Auch Fahrräder oder Kinderwagen stehen immer wieder im Treppenraum. Das kann tatsächlich hochgefährlich sein, behindern doch solche Gegenstände die Flucht der Bewohner, erschweren die Arbeit der Rettungskräfte und sind selbst Brandbeschleuniger. Des weiteren sind die an den Wohnungstüren vorhandenen Obertürschließer von enormer Wichtigkeit im Brandfall. Nach dem fluchtartigen Verlassen einer brennenden Wohnung schließt dieser die Tür selbstständig und verhindert so die Ausbreitung von Rauch in den Treppenraum.

Appell der Feuerwehr zur Mithilfe im Brandschutz

Der Artikel zeigt, dass jeder Bewohner selbst durch einfache Maßnahmen für Sicherheit gegen Brände sorgen kann.

Ein solches Ereignis, wie der Hochausbrand in London bestätigt sas Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster auf tragische Weise aufs Neue:

"Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt
für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."

Oberverwaltungsgericht Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987)